Wartezeit nach kschg
1 kschg Wartezeit: sechsmonatige Dauer des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen (§ 1 Abs. 1 KSchG), damit der Kündigungsschutz greift. Diese so genannte Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz ist nicht mit der Probezeit nach § BGB zu verwechseln.
Kündigungsfrist wartezeit arbeitnehmer Wer am eines Jahres eingestellt wird, genießt also ab dem dieses Jahres den allgemeinen Kündigungsschutz unabhängig davon, ob er während der Wartezeit von 6 Monaten z. B. 3 Monate arbeitsunfähig krank war oder ob er aus sonstigen Gründen (z. B. wegen eines Streiks) am Arbeitsplatz gefehlt hat.
Verzicht wartezeit kündigungsschutzgesetz
Die Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG): In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auch ohne "soziale Rechtfertigung" kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die zweite Voraussetzung des Kündigungsschutzgesetzes (Beschäftigung von mindestens zehn Arbeitnehmern) vorliegt.622 bgb Gerade bei einer Kündigung nach der Probezeit, aber während der Wartezeit des § 1 KSchG bestehen häufig rechtliche Unsicherheiten. Wir helfen Ihnen, damit Ihnen in einem möglichen Prozess keine Nachteile drohen. Wir beraten Sie gerne im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht.